Sind Kinder wirklich bessere Börsianer? Ja. Weil sie nicht täglich die Kurse kontrollieren und in Panik verfallen, wenn es einmal nicht nach Plan läuft. Genau deshalb können Aktien ein recht sinnvolles Weihnachtsgeschenk sein. Doch worauf müssen die Schenkenden achten, wenn sie dem Kind ein paar Wertpapiere überlassen, die sich im Depot befinden?
Aktien als Weihnachtsgeschenk? Warum nicht!
Deutschland mag zwar die viertgrößte Wirtschaftsmacht auf dem Planeten sein, liegt aber, was Anlagekultur und Finanzmärkte betrifft, weiter hinter den anderen europäischen Ländern. Gerade einmal 4 Prozent der Deutschen besitzen Wertpapiere. Somit mag es auch nicht verwundern, dass zu Beginn die Frage gestellt wird, ob Aktien überhaupt ein richtiges Geschenk sind. Vorweg: Aktien können sogar ein sehr wertvolles Geschenk sein! Kinder sind, aufgrund der Tatsache, dass sie nicht ständig die Kurse überprüfen, die besseren Börsianer. Doch werden Aktien physisch verschenkt? Nein. In der Regel wird ein Wertpapierdepot (zum Beispiel über einen Broker wie CMC Markets) eingerichtet. Derartige Depots müssen die Erwachsenen nämlich nicht immer nur für sich einrichten – sie können das Konto auch zugunsten eines Minderjährigen eröffnen. Sind Onkel, Tante oder die Großeltern die Schenkenden, so brauchen sie die Unterschrift der Eltern des begünstigten Kindes. Sogenannte Minderjährigen-Depots werden von Filial- und Direktbanken angeboten. Wer auf den Service in einer Bankfiliale verzichten kann, sollte sich für eine Direktbank entscheiden. Die Konditionen sind nämlich wesentlich günstiger. Sucht man also die passende Bank, so sollten der Schenkende immer die Kosten im Auge behalten – Gebühren lassen nämlich die Rendite schmelzen. Werden die Wertpapiere bei der Direktbank verwahrt, so sind die Gebühren oft wesentlich niedriger als bei einer Filialbank. Selbst die Transaktionskosten sind oft deutlich geringer.
Worauf Schenkende achten müssen, wenn sie ein Depot für den Nachwuchs eröffnen
Eine Depoteröffnung ist unkompliziert und wird den Schenkenden vor keine große Herausforderung stellen. Auch dann nicht, wenn das Konto bei einer Direktbank – und somit online – eröffnet werden soll. Der Antrag wird direkt auf der Homepage der jeweiligen Bank gestellt; in weiterer Folge muss die Identität – etwa mittels PostIdent-Verfahren – bestätigt werden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Soll ein Wertpapierdepot für einen Minderjährigen eröffnet werden, dann muss sich der gesetzliche Vertreter – das sind entweder Vater oder Mutter – identifizieren lassen. Des Weiteren muss der gesetzliche Vertreter auch die Vertretungsberechtigung nachweisen – er benötigt also die Geburtsurkunde, den Ausweis oder auch den Reisepass des Kindes. Möchten der Schenkende das Portfolio eigenständig gestalten, so ist es wichtig, dass er eine Vollmacht von den Eltern des Kindes bekommt.
Wann fällt die Schenkungssteuer an?
Jene Beträge, die in das Depot einbezahlt werden, verschwinden in weiterer Folge aus der Verfügungsgewalt der schenkenden Person. Jedoch muss der Schenkende berücksichtigen, dass steuerliche Freigrenzen einzuhalten sind – wird der Richtwert überschritten, fällt die sogenannte Schenkungssteuer an. Die Freibeträge sind jedoch großzügig bemessen. Zwischen den Eltern und den Kindern liegt die Freibetragsgrenze bei 500.000 Euro; zwischen den Großeltern und den Enkelkindern bei 200.000 Euro. Anders hingegen, wenn der Pate seinem Patenkind das Depot überlassen möchte – hier liegt die Freibetragsgrenze bei 20.000 Euro.