Sind Sie mit den Leistungen Ihrer Kfz-Versicherung nicht mehr zufrieden oder haben sich die Beiträge erhöht? Es gibt verschiedene Gründe, aus denen sich ein Wechsel lohnt. Mithilfe von Vergleichsportalen im Internet, beispielsweise, wenn Sie die Website https://kfzversicherung-wechseln.info/ aufrufen, haben Sie die Möglichkeit, ein für Sie passendes Angebot auszuwählen. Wie Ihnen das gelingt, und was es beim Wechsel der Kfz-Versicherung zu beachten gilt, erfahren Sie im Folgenden.
Kfz-Tarife vergleichen
Auf dem Markt sind zahlreiche unterschiedliche Versicherungen mit verschiedenen Angeboten zu finden. Bei der Wahl zählt nicht allein der günstigste Preis. Die Leistungen entsprechen idealerweise Ihren Vorstellungen zum Schutz Ihres Fahrzeugs. Verzichten Sie nicht auf für Sie bedeutende Elemente, nur um den Preis zu drücken. Sie zahlen so am Ende möglicherweise mehr.
Eine Option, um unter den zahlreichen Angeboten das Richtige zu finden, ist die Nutzung eines Versicherungsrechners. Dort geben Sie die Daten Ihres Fahrzeugs, dessen Nutzung sowie die von Ihnen gewünschten Leistungen an. Im Ergebnis erhalten Sie Vorschläge mit Angeboten, bei denen Sie im Vergleich zu Ihrer bisherigen Versicherung Geld sparen. Das hilft Ihnen dabei, die richtige Entscheidung für Ihren Wechsel zu treffen.
Bevor Sie sich auf die Suche nach dem besten Angebot machen, seien Sie sich bewusst, welche Leistungen Sie von Ihrer neuen Kfz-Versicherung erwarten. § 59 (1) KFG (Kraftfahrgesetz) schreibt vor, dass jedes Kraftfahrzeug einer Haftpflichtversicherung bedarf. Sie greift, wenn Sie Schäden an anderen Fahrzeugen verursachen. Freiwillig nehmen Sie den Teil- oder Vollkaskoschutz in Anspruch. Mit diesem sichern Sie sich und Ihr Fahrzeug selbst bei finanziellen Schäden ab.
Alte Kfz-Versicherung rechtzeitig kündigen
Die Verträge von Kfz-Versicherungen haben in der Regel eine einjährige Laufzeit. Nach § 14 (2) KHVG (Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz) „verlängert [er] sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt worden ist.“
Erhöhen Versicherungen ihre Beiträge, erhalten die Kunden davon häufig erst nach Ablauf der geregelten Kündigungsfrist Kenntnis. In diesem Fall gilt ein Sonderkündigungsrecht. Geregelt ist dieser Sachverhalt im § 14a (1) KHVG mit folgendem Wortlaut: „Übt der Versicherer ein Recht zur einseitigen Erhöhung der vereinbarten Prämie aus, so kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag binnen eines Monats kündigen.“ Von diesem machen Sie Gebrauch, indem Sie die Beitragserhöhung als Grund angeben.
Die Kündigung im Schadenfall regelt der § 158 VersVG (Versicherungsvertragsgesetz). Sind Sie mit der von der Versicherung entschiedenen Leistung nicht zufrieden, haben Sie die Chance, „binnen eines Monats ab Anerkennung der Entschädigungspflicht oder Verweigerung der Entschädigung“ zu kündigen“ beziehungsweise Ihre Versicherung zu wechseln. (Hervorhebung durch Verfasser) Dies ist auch möglich, wenn Sie das alte Fahrzeug verschrotten (Kündigung durch Wegfall des versicherten Interesses). Sie haben ebenfalls die freie Wahl, eine neue Kfz-Versicherung abzuschließen, wenn Sie sich ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug neu anschaffen.