Für einige Eltern steht fest, dass sie nach der Geburt des Kindes sofort wieder ihre Arbeit aufnehmen, die Gründe dafür können verschieden sein. Der Wiedereinstieg nach der Karenz ist also für diese Eltern nicht interessant, sie haben dann eine andere Regelung getroffen. Die meisten Mütter möchten sich jedoch im Anschluss an die Schutzfrist ausschließlich selbst um das Baby kümmern und verzichten in dieser Zeit vorübergehend auf ihren Arbeitsplatz und auf einen Teil des Einkommens. Während der Karenzzeit steht ihnen ein Kinderbetreuungsgeld zu, seit dem 01. Jänner 2010 gilt eine neue Regelung dazu.
Die Karenz zählt nicht nur beim Mutterschutz
In den meisten Fällen sind es frischgebackene Eltern, die eine Karenzzeit in Anspruch nehmen. Mutter und Vater des Kindes können die Karenzzeit auch untereinander aufteilen, damit jeder Elternteil einmal in den Genuss kommt, sich voll und ganz auf das Kind zu konzentrieren. Einen Anspruch auf die Karenzzeit haben aber nur Eltern, die einer nicht selbstständigen Arbeit nachgehen. Der jeweilige Arbeitgeber muss innerhalb festgelegter Fristen über den Wunsch der Eltern informiert werden und muss dem auch zustimmen. Das Gehalt oder der Lohn wird in dieser Zeit nicht vom Arbeitgeber bezahlt, der Elternteil, der die Karenz in Anspruch nimmt, erhält Elterngeld ausgezahlt. Diese Ansprüche können bis zum Alter des Kindes von drei Jahren geltend gemacht werden. Außerdem kann die Karenz auch in diesem Fall beantragt werden:
- Von Adoptiveltern
- Von Pflegeeltern
- Als Familienhospizkarenz für schwer kranke Kinder oder sterbende Angehörige
- Als Verhinderungskarenz für den leiblichen Vater, den Adoptivvater oder Pflegevater
Die Verhinderungskarenz bietet einem Vater die Möglichkeit, die Karenzzeit nachzuholen, wenn er aus unvorhersehbaren oder unabwendbaren Ereignissen in der geplanten Zeit nicht in der Lage war, die Karenz in Anspruch zu nehmen. Das kann auch eine Haftstrafe sein, eine schwere Erkrankung oder ein anderes unvorhersehbares Ereignis.
Wiedereinstieg nach der Karenz der Mutter
In den meisten Fällen sind es Mütter, die eine Karenz in Anspruch nehmen. Da sie bis zu einem Kindesalter von drei Jahren eine solche Möglichkeit hat, wird sie das Kind direkt im Anschluss daran in eine Tagesbetreuung für Kinder geben, um dann wieder arbeiten zu können. Wenn nach der Karenz ein neuer Arbeitsplatz gesucht wird, weil es am bisherigen, eigentlich gesetzlich gesicherten Arbeitsplatz nicht mehr möglich war, weiter zu arbeiten, sollte sich die Mutter frühzeitig um eine neue Arbeitsstelle bemühen. Auf der Webseite http://www.jobtonic.at/ werden Stellenangebote und Stellengesuche aufgelistet, hier könnte eine neue Arbeitsstelle zu finden sein. Außerdem sind auf dem Portal auch wichtige Themen rund um Arbeit und Karriere, Fortbildung und Weiterbildung zu lesen. Dadurch kann jeder Interessent sich persönlich rüsten, um die besten Chancen auf eine neue Stelle zu haben.